In diesem Abkommen wurde erstmals die Pflicht zur Seenotrettung kodifiziert, die später in den internationalen Übereinkünften über die Sicherheit auf See übernommen wurde.
Nach einer erfolgten Aufstockung wurde eine Übereinkunft geschlossen, laut welcher der Gebäudekomplex auf weitere 20 Jahre dem Justizministerium überlassen wurde.
Die dort verankerten Regeln sind im Ausgangspunkt für diejenigen an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien bindend, die zugleich Vertragspartei dieser internationalen Übereinkünfte sind.