Sobald der Beschluss über Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens beim Insolvenzgericht ergeht, haben die Arbeitnehmer noch zwei Monate Zeit, einen Antrag zu stellen.
Frauen sollten zu wählen versuchen und nach ihrer Abweisung Klagen bei Bundesgerichten einbringen, um die Gesetze zu testen, die die Frauen an der Wahl hinderten.