Diese Stiftung sicherte dem Patron und seinen Erben gewisse Ehrenvorrechte (Sitz im Chor oder Patronatsloge, Begräbnis in der Kirche) und das Präsentationsrecht für die Pfarrstelle.
Nachdem das Stift 1558 aufgehoben worden war, wurde die Nikolaikirche zunächst nur noch für Begräbnisse genutzt und von 1712 bis 1831 der reformierten Gemeinde überlassen.