Durch die Sperre wird die Depotbank nicht an einer Verfügung mitwirken, die ihr Kunde in Auftrag gibt, es sei denn, die Bescheinigung wird zurückgegeben.
Beispielsweise beim Kauf einer amerikanischen stückelosen Aktie erhält der deutsche Depotkunde eine solche „Gutschrift in Wertpapierrechnung“ durch seine Depotbank.
Die bei Kapitalmaßnahmen entstehenden Wertschriften werden in der Regel nicht physisch ausgeliefert, sondern bei den Depotbanken in entsprechende Wertpapierdepots eingebucht.
Führen Aktiengesellschaften wegen ihrer Namensaktien ein Aktienregister, so können sie die Einladungen zur Hauptversammlung direkt an ihre Aktionäre versenden, ohne Depotbanken einschalten zu müssen.
Auch die nach Insolvenzeröffnung bei der Depotbank anfallenden Zinsen und Dividenden aus aussonderungsfähigen Wertpapieren sind selbst aussonderungsfähig.