Das zuständige Personal kann durch einen Blick auf den Fahrschein sofort feststellen, ob er für den jeweiligen Zug am jeweiligen Reisetag ausgestellt wurde.
Mit ihnen konnte der Fahrgast nach dem Wechsel auf den zweiten Wagen seine Umsteigeberechtigung nachweisen, obwohl der eigentliche Fahrschein bereits entwertet war.
Die Kontrolle der Fahrscheine war neben dem Einsatz von Kontrolleuren der Verkehrsbetriebe auch als gemeinschaftliche Aufgabe der Fahrgäste organisiert.
Als Neuerung wurden auch statt der vorherigen Fahrkartenschalter elektrisch betriebene Fahrscheinautomaten aufgestellt, die stündlich bis zu 20.000 Fahrscheine ausgeben konnten.