Sie hat sich die Unterstützung verwaister Eltern zur Aufgabe gemacht, die ein Kind durch Totgeburt, Frühgeburt, Fehlgeburt oder kurz nach der Geburt verloren haben.
Bei der in diesen Fällen bisher als Kassenleistung gebräuchlichen Fruchtwasseruntersuchung besteht für das Ungeborene ein erhöhtes Risiko für eine Fehlgeburt.