1819 ordnete der Finanzminister die sofortige Wiederaufnahme der Katasteraufnahmen im linksrheinischen Gebiet und den Beginn der Aufnahmearbeiten im rechtsrheinischen Gebiet an.
Nach dem Krieg war er von 1919 bis 1921 Finanzminister des Landes und setzte sich für eine strenge Steuerpolitik zur Zurückzahlung von Staatsschulden ein.