Es dient zum Schutz eines pfändungsfreien (Grund-)Freibetrags und damit der Umsetzung des Sozialstaatsgebots, also der Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums.
Das deutsche Steuerrecht kennt zahlreiche Freibeträge, die teils aus sozialen Gründen eingeführt wurden, teils der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens dienen.
Der Plan sah vor, dass jeder Kraftwerksblock nach Überschreitung eines Freibetrages für darüber hinaus gehenden CO 2 -Emissionen eine Zusatzabgabe entrichten muss.
Finanziert werden soll das Erziehungsgrundgehalt durch Wegfall der bisherigen Leistungen und Freibeträge für Kinder, auf die der Landtag allerdings keinerlei Einfluss hat.
Dies ist ein erheblicher Unterschied gegenüber der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Freibetrag 5.000 € → Vermögensanrechnung) und ebenso beim Wohngeld (dort „Vermögensfreigrenze“ genannt).