Insofern knüpft die Musterfeststellungsklage an Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz an, mit denen seit 2005 bestimmte Aspekte kapitalmarktrechtlicher Streitigkeiten vorab geklärt werden können.
Mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ist der Versuch unternommen, bei Streitigkeiten beschränkt auf den Bereich des Kapitalanlagemarktes bei vielen potentiell Geschädigten Musterklagen durchzuführen zu können.
Da Kapitalanleger Anlagemöglichkeiten mit höchster Rentabilität bevorzugen, kommt es zu einem Ausgleich der Rentabilitäten nach dem Gesetz von Angebot und Nachfrage durch sogenannte Arbitrage-Geschäfte.