Die Kontrollorgane sind angehalten, den bei der Amtshandlung verfahrensbeteiligten Personen, die nicht durch berufsmäßige Parteienvertreter vertreten werden, unaufgefordert die erforderlichen Anleitungen und Rechtsfolgebelehrungen zu erteilen.
Sie koordiniert ihre Aktivitäten mit den anderen Kontrollorganen des Bundes und pflegt den fachlichen Austausch mit Hochschulen, privaten Forschungsinstituten und staatlichen Evaluationsorganen.
Sie manifestieren damit das Risikopotential des Finanzsystems, wie auch das Versagen des nationalen bzw. internationalen Risikomanagements und seiner Kontrollorgane.