Die Richter erkannten Frankfurters Motive als Notwehr gegen das deutsche Unrechtssystem nicht an und verurteilten ihn zur Höchststrafe von 18 Jahren Gefängnis.
Für eine Verwendung zum Zweck der Notwehr gelten dabei nach gängigem Rechtsverständnis strengere Schranken für Polizeibeamte durch die andere Einschätzung der Notwehrlage.