Die Stiftung unterscheidet sich dadurch ganz fundamental von anderen juristischen Persönlichkeiten, bei welchen Zweck und Strategie von den Organen verändert und angepasst werden können.
Auch im Bereich der Militärseelsorge kommt es zu einem Zusammenwirken zwischen staatlichen Organen (den Einrichtungen der Bundeswehr) und den Religionsgemeinschaften.