So sind die Kopplungen einer Ski-Pauschalreise mit einer Skiausrüstung, eines Stromliefervertrages auf zwei Jahre mit einem Fernsehgerät oder einer Zeitschrift mit Sonnenbrille zulässig.
Hierfür gelten wesentliche Bestimmungen der Pauschalreise, wobei der Anbieter des Gastschulaufenthalts als Reiseveranstalter gilt und für etwaige Reisemängel haftet (Abs.