Eine Verkehrsdurchsetzung ausschließlich in dieser Beteiligtenkategorie und nicht auch bei den Endabnehmern wird indessen von der o.a. Rechtsprechung als nicht ausreichend angesehen.
Denn der Umfang des Schutzbereichs des Unternehmenspersönlichkeitsrechts geht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht so weit wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht von natürlichen Personen.
Die österreichische Rechtsprechung wendet den Untreuetatbestand des § 153 StGB, der große Gemeinsamkeiten mit der Missbrauchsalternative des deutschen Untreuetatbestands aufweist, auf den Missbrauch von Zahlungskarten an.
Gesetze und Rechtsprechung verwenden daher den Begriff Schriftstück sehr häufig, vermeiden jedoch eine Legaldefinition und setzen seine Bekanntheit voraus.
Darüber hinaus befasst sich das Periodikum mit Trends, mit Berichten, mit Aktuellem aus der Gesetzgebung, mit der aktuellen Rechtsprechung sowie mit Literatur (Rezensionen).