Der Hochverratsvorwurf wurde als gegenstandslos verworfen, da er auf der Fiktion einer Verschwörung beruht habe, während der Sabotagevorwurf als durch ein Sachverständigengutachten widerlegt galt.
Doch kann der Amtsermittlungsgrundsatz des § 26 FamFG dazu führen, dass der Betreungsrichter bei besonders schwerwiegenden Eingriffen in die Grundrechte des Betreuten ein Sachverständigengutachten einholt.
Da sich im Zusammenhang mit Oldtimern realistische Einschätzungen nur individuell am betreffenden Fahrzeug ermitteln lassen, sind für die einzelnen Wertermittlungen entsprechende Sachverständigengutachten eine unbedingte Voraussetzung.
Monatelang wurde ermittelt, acht Sachverständigengutachten eingeholt und schließlich auch der Beamte, der die Luftkreuzung im Fahrplan ausgearbeitet hatte, angeklagt.