Neben Basistexten für Taufe, Krankensalbung, Trauung, Begräbnis, Benediktionen erhielten sie auch Sondergut der Diözese oder des Klosters oder Ordens, in dem sie entstanden.
Nach dem kanonischen Recht dagegen hatten beide Teile konfessionsverschiedener Ehen vor der Trauung die katholische Taufe und die katholische Erziehung aller Kinder zu versprechen.