Die Abgeordneten verfügen über ein „Interpellationsrecht“ und können im Anschluss an jede Interpellation ein Vertrauensvotum gegenüber dem Minister oder der Regierung anstreben.
Der Ministerpräsident wird zunächst vom Staatspräsidenten ernannt und danach von beiden Kammern des Parlaments mittels Vertrauensvotum in namentlicher Abstimmung bestätigt.