In den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts fallen folgende Tätigkeiten: Beratungshilfe, Betreuungsverfahren, Familienverfahren, Grundbuchamt, Hinterlegungsstelle, Nachlassverfahren, Rechtsantragstelle, Strafverfahren, Zivilverfahren und die Zwangsvollstreckung.
Bei neueren Änderungsgesetzen fehlt sie daher mitunter, zum Beispiel im Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, das die Justizbeitreibungsordnung ändert.
Der Gesetzgeber hält Grundstückskaufverträge, Eheverträge oder die Unterwerfung des Schuldners unter die Zwangsvollstreckung für derart gravierend, dass er hierfür sogar notarielle Beurkundung angeordnet hat.
Dem Vollstreckungsschuldner ist aber die Möglichkeit gegeben, seinen Standpunkt in ausreichender Weise nach Vollendung der Zwangsvollstreckung durch Einlegung eines Vollstreckungsrechtsbehelfs darzutun.
In den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts fallen folgende Tätigkeiten: Beratungshilfe, Familienverfahren, Gerichtszahlstelle, Grundbuchamt, Hinterlegungsstelle, Insolvenzverfahren, Nachlassverfahren, Rechtsantragstelle, Registersachen, Strafverfahren, Vormundschaftsverfahren, Zeugenbetreuungsstelle, Zivilverfahren, Zwangsversteigerung und die Zwangsvollstreckung.
Jeder, der durch Zwangsvollstreckung Rechte an Sachen verliert, darf den Gläubiger befriedigen; in dem Fall geht die Forderung gegen den Vollstreckungsschuldner auf ihn über (Abs.
Der Berechtigte kann Befriedigung durch Zwangsvollstreckung in das Grundstück nach den Bestimmungen über Hypothekenzinsen im Wege einer Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung suchen.