Hierzu werden die Falschbezeichnungen hinweggedacht und Widersprüche gedanklich beseitigt, soweit nicht versehentlich unterlassene Vertragsabsprachen oder formunwirksame Abreden Gegenstand der Auslegung sind.
Umgekehrt sind auch Abreden nichtig, wonach Nichtmitglieder oder anderswie bezeichnete Arbeitnehmer von einem Beruf ausgeschlossen werden (ausgenommen, dies ist aus Sicherheitsgründen o. ä.
In der jüngeren Zeit waren vor allem Abreden im Streit, nach denen der Mieter unter Zugrundelegung eines bestimmten Fristenplanes Renovierungen durchführen soll.
Dies betrifft unzulässige horizontale Mengen-, Preis- und Gebietskartelle, vertikale Abreden über Mindestpreise, Festpreise und Gebietszuweisungen sowie Missbräuche von marktbeherrschenden Stellungen.