Seitdem gibt es, neben den zum Teil recht improvisiert wirkenden Anlegestellen der Amazonasboote, einen gut ausgebauten Hochseehafen, der von Kreuzfahrtschiffen und Container-Frachtern angelaufen wird.
Die Nichtbegünstigungsklausel besagt, dass alle Schiffe, die einen Hafen eines Unterzeichnerstaates anlaufen, den Regeln unterliegen, unabhängig davon, ob der Flaggenstaat das Abkommen ratifiziert hat.
Schon jetzt müssen bei starker Beanspruchung Abschaltungen und Sperrstunden vorgenommen werden, die sich bei Anlaufen der Neuanlagen noch verstärken werden.