Blaumachen korreliert unter anderem mit Problemen in der Privatsphäre und motivationalen Faktoren, es kann auch auf fehlender Arbeitszufriedenheit oder mangelnder Arbeitsmotivation beruhen.
Die sanktionierten Normverstöße umfassen sowohl zivil- als auch strafrechtlich relevante Arbeitsvertragsverstöße wie „Blaumachen“, Trunkenheit am Arbeitsplatz, die Missachtung von Sicherheitsvorschriften oder Eigentumsdelikte zulasten von Kollegen oder des Unternehmens.
Blaumachen würde hierdurch wirksam verhindert, während chronische und längerdauernde Erkrankungen durch das Gesundheitssystem abgedeckt bleiben, da nach Ablauf der Karenztage die Lohnzahlung wieder einsetzt.