Die Injunktion (lateinisch iniunctio: Einschärfung, Vorschrift, gerichtliche Auflage) bezeichnet in allgemeiner Bedeutung einen Befehl oder einen Auftrag „wodurch einem etwas injungiert, d. h. eingeschärft, zur Pflicht gemacht wird.
Dem Fremden ist in der eleatischen Philosophenschule von Jugend an die Lehre des Parmenides vom Seienden und vom Nichtseienden beigebracht und eingeschärft worden.
Man verstand darunter den endgültigen Sieg über die Alliierten, der von den Propagandisten des Regimes bis unmittelbar vor der Kapitulation bekenntnisartig eingeschärft wurde.
Das Taschenbuch wurde in Teilen der Auflage zusammen mit einer antisemitischen Flugschrift als Verlagsbeilage ausgeliefert, die die antijüdische Sichtweise noch weiter zuspitzt und pamphletartig einschärft.