So ermäßigt sich die Steuerbelastung bei einem Kirchensteuersatz von 9 % und dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % um insgesamt 57,25 % der Parteispendensumme.
In vielen Fällen verbleibt aber die Ware im Auktionshaus und wird in der nächsten Auktion wieder zu einem (möglicherweise) ermäßigten Wert erneut ausgerufen.
Dazu gehören beispielsweise ermäßigte Beförderungskosten in öffentlichen Verkehrsmitteln oder ermäßigte Eintrittspreise in Museen, Schwimmbädern oder bei kulturellen Veranstaltungen.