Nach diesem Brand wurden vom Marktrichter bei verschiedenen Anlässen Brandschutzmaßnahmen bei den Häusern und Betrieben verordnet und feuergefährliche Arbeiten im Ort verboten.
Hierunter befanden sich auch besonders feuergefährliche Zelluloidfilme, die 1988 einen Brand verursachten, bei dem Teile der Archivbestände vernichtet wurden.
Wenige Wochen vor dem Unglück drang so viel Erdgas in das Bohrloch, dass an Deck der Bohrplattform ein Notstopp aller potentiell feuergefährlichen Aktivitäten verhängt werden musste.
Lupen sind bei direkter Sonneneinstrahlung feuergefährlich, da sie Materialien entzünden können, die zufällig vom wandernden Bild der Sonne getroffen werden.