Er musste zum einen die konservative Rechtstradition bis 1933 gutheißen, zum anderen die nationalsozialistische Rechtsanwendung brandmarken und auf die Rechtsentwicklungen seit 1945 eingehen.
Sie möchte die Menschen dazu bewegen, „nachzudenken und ihren Geist zu öffnen“, damit diese selbst entscheiden können, ob sie Kriegseinsätze gutheißen oder nicht.
Auch bei einem positiven Ausgang des Referendums musste das Parlament noch mit Zweidrittelmehrheit die erforderliche Verfassungsänderung für die Namensänderung gutheißen.