Ebenso träfe hier das Kriterium der Verallgemeinerbarkeit nur auf die Handlungen zu, hingegen aber nicht auf die Maximen wie beim kategorischen Imperativ.
Der Urteilsstil ist eine sprachliche Regel zum Verfassen des Tenors eines Urteils und seiner Entscheidungsgründe, wonach ein Ergebnis kategorisch mitgeteilt und anschließend begründet wird.
Indem Handlungen in Übereinstimmung mit dem kategorischen Imperativ und gemäß dem Prinzip der instrumentellen Vernunft erfolgen, erhält der Mensch die Fähigkeit der Selbstkontrolle.
Worauf Sprecher oder Erkenntnissubjekte abzielen, sind Rescher zufolge praktische Gewissheiten, die sich jenseits vernünftiger Zweifel befinden, nicht aber kategorische Gewissheiten jenseits aller möglicher Zweifel.