Der Presserat wertete es jedoch lediglich als Unschärfe, die eindeutig durch den Kontext klargestellt würde, dass der Vorwurf noch vom urteilenden Gericht zu überprüfen sei.
Die Ausstellung der Diplomatenpässe erfolgt allein im öffentlichen Interesse, weshalb die Verordnung ausdrücklich klarstellt, dass auf die Ausstellung kein Anspruch besteht.
1) wird nun klargestellt, dass die Reichsminister nicht nur zum Reich, sondern auch zum „Führer“ in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen.