Ihr Mandant leide an einer unheilbaren Krankheit, die entweder durch Ausschaltung der Leberfunktion direkt oder durch Metastasierung in anderen Bereichen zum Tode führe.
Nach Berichten von Zeitzeugen, die die russische Presse ein halbes Jahrhundert später aufspürte, war er zuletzt unheilbar krank und ist „unter fürchterlichen Qualen“ gestorben.