Offenbar besaßen sie nicht die notwendigen Werkzeuge, um die Schienen zu zerstören, sondern begnügten sich damit, die Bahnschwellen zu entfernen und die Gleise zu untergraben.
Unter französischer Herrschaft wurde der Zwischenhandel ab 1815 erlaubt, wurde vorher aber auch immer weniger verfolgt bzw. durch Bestechung untergraben.