Das unterscheidet das Arbeitsgerichtsverfahren vom Zivilprozess, in dem die unterlegene Partei in der Regel auch die erforderlichen Anwaltskosten der Gegenseite zu erstatten hat.
Diese Handelsbuchposition ist mit einem zunehmenden Prozentsatz durch Eigenkapital zu unterlegen; der Prozentsatz steigt mit der Haltedauer der Position.