Wird jedoch bei der Zustellung niemand angetroffen und ist kein Briefkasten oder ähnliche Empfangsvorrichtung vorhanden, können Sendungen als unzustellbar behandelt werden.
Eine Vorausverfügung ist ein Hinweis im Adressfeld einer Postsendung oberhalb der Empfängeranschrift, der die Behandlung der Sendung vorgibt, wenn diese unzustellbar ist.