Einige Mailserver-Programme generieren bereits beim ersten Versuch einer durch Greylisting abgewiesenen E-Mail einen vorläufigen Zustellbericht an den Absender.
Die Entgegennahme von Postanweisungen, Einschreib- und Wertsendungen war lediglich Vertrauenssache des Absenders zum Inhaber der Posthilfsstelle, der diese als unbesoldetes Ehrenamt verwaltete.
Im Text wird der Leser dazu aufgefordert, den Fragebogen ausgefüllt an den Absender (oft als „Rechtsabteilung“ ohne Firmenbezug angegeben) zurückzusenden.