In ihren negativen Ausprägungen sollen der Täter oder die Allgemeinheit durch das Vorhalten von Strafe abgeschreckt werden, ebenfalls Straftaten zu begehen.
So erhielten Spitäler, Studentenheime und andere Institutionen, die dem Wohle der Allgemeinheit dienen, bereits zu seinen Lebzeiten und auch heute noch namhafte Zuwendungen.
Das bedeutet, dass Umweltkosten und Gesundheitskosten grundsätzlich von der Allgemeinheit und nicht von den Stromproduzenten oder den Stromkunden bezahlt werden, also externe Kosten.
Die Hilfe für Gefährdete dient aber weder dem Schutz der Allgemeinheit noch dem Schutz des Betroffenen, sondern einzig und allein erzieherischen Zwecken.