Wegen der Ausgabe zum Vorzugskurs sind Belegschaftsaktien in der Regel mit einer Sperrfrist von fünf Jahren versehen, innerhalb derer sie nicht verkauft werden können.
Der französische Staat hält 84,8 % der Aktien, weitere 2,4 % sind Belegschaftsaktien; 13,1 % werden gehandelt und befinden sich in Privatbesitz oder bei institutionellen Anlegern.
Nach verschiedenen Konzepten werden im Rahmen eines Investivlohns ein Teil von zukünftigen Lohnerhöhungen über Belegschaftsaktien, Wandelanleihen, Aktiendepots oder überbetriebliche Kapitalanlagegesellschaften angelegt.