Änderungen des Bruttoeinkommens wirken sich nicht in gleicher Weise auf die Steuerbemessungsgrundlage aus, wenn sich beispielsweise Freibeträge im Zeitablauf ändern.
Sie finanzieren die Arbeitnehmerkammer durch 0,15 % des Bruttoeinkommens, die ähnlich wie die Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung direkt vom Arbeitgeber abgeführt werden.
Mit dem ökonometrischen Ansatz wird der tatsächliche Beitrag der Bildung zum Bruttoeinkommen ermittelt, indem andere Faktoren mit Auswirkungen auf das Einkommen kontrolliert werden.
Die Studie bewertet wirtschaftliche und strukturelle Indikatoren wie Produktivität, Bruttoeinkommen, Investitionen, Innovationen, Arbeitslosenquote und Zahl der Hochqualifizierten.