In der Medienpolitik verlangt das Programm die Verbesserung des Ehrenschutzes und des Gegendarstellungsrechts und garantierte Darstellungsmöglichkeiten aller zugelassenen Parteien.
Die Anwendung der Wechselwirkungslehre wurde in der Literatur kritisiert, weil sie dem Gericht einen zu großen Spielraum für eigenständige Argumentation gewähre und die Meinungsfreiheit zu Lasten des Ehrenschutzes stärke.
Der Ehrenschutz hat gegenüber diesen Grundrechten vor allem dann im Ergebnis zurückzustehen, wenn es sich bei der konkreten Äußerung um keinen Fall einer Schmähkritik handelt.