In der Debatte über den Haushalt des Bundeskanzleramtes findet sowohl in der ersten wie in der zweiten Lesung traditionell eine Generaldebatte über die Politik der Bundesregierung statt.
Der Haushaltsausschuss beginnt mit der Arbeit am Bundeshaushalt nach der Überweisung des von der Bundesregierung vorgeschlagenen Haushaltsentwurfes, Beratung mit Generaldebatte und Schlussdebatte in erster Lesung durch das Plenum des Bundestages.