Revalutierungen bereits eingetragener Grundschulden durch denselben Gläubiger sind auch trotz bestehender Negativerklärung weiterhin möglich, weil es nicht zu einer neuen grundbuchlichen Belastung des Grundbesitzes kommt.
1866 wurde der Grundbesitz der Stadt übereignet, die sich dafür zu einer immerwährenden Jahresrente an die Kirche verpflichtete, und vielfach an private Investoren weiterverkauft.
So soll es hier Ulmen-bewachsenen Grundbesitz gegeben haben, auf dem Bauern angesiedelt wurden, und der später dem Orden der Christusritter überschrieben wurde.
Die westfälischen Zisterzienserklöster erwarben hauptsächlich durch Tausch und Erwerb ihren Grundbesitz und nicht durch Arrondierung und Erbschaften der Mönche.