Es gilt eine generelle Drei-Prozent-Hürde, die bei Parteien, die Minderheiten vertreten, welche im entsprechenden Gebiet maximal 15 % der Bevölkerung stellen, auf 0,7 Prozent sinkt.
Allerdings wird die Tante an der Grenze von einem deutschen Beamten auf verbotene Barschaft kontrolliert, überwindet diese Hürde aber bravourös mit närrischem Gerede.