Das Tragen der akademischen Kleidung ist bei Prüfungen, der Immatrikulation, bei Disziplinarverfahren und bei Besuchen von Amtsträgern der Universität verpflichtend.
In den frühen 1960er Jahren beendete er die Ausbauphase mit der Fertigstellung des neuen Campus und die Anzahl der Immatrikulationen pro Semester wuchs auf 1200.
Die Einschreibung oder Immatrikulation an einer Hochschule ist heute Voraussetzung, um die Einrichtungen einer deutschen Hochschule benutzen zu dürfen.
Nach 1835 verschärften die deutschen Staaten den Universitätszugang schrittweise und machten die Vorlage eines Maturitätszeugnisses zur Voraussetzung der Immatrikulation.