Nicht allein unter den normativen Gesichtspunkten der Konsensfähigkeit werden diese legitimen Verknüpfungen zugleich mit deskriptiven, normativen und explikativen Konfusionen (Unklarheiten) kontrastiert.
Bei der Konsolidation handelt es sich um das sachenrechtliche Pendant der Konfusion, denn es fallen Berechtigter und Verpflichteter eines dinglichen Rechts in einer Person zusammen.
Der Film hinterließ bei zahlreichen zeitgenössischen Kritikern Konfusion und Ratlosigkeit und wurde überwiegend indifferent bis zwiespältig oder gar ablehnend aufgenommen.
Versuche, die komplizierten Marschpläne in kurzen Abständen zu ändern, um schnell auf überraschende Veränderungen der Lage zu reagieren, führten meist zu großen Konfusionen.