Die Chamber ist die Legislative des Großherzogtums und besteht aus 60 Abgeordneten, die jeweils für fünf Jahre mittels Verhältniswahl vom Volk gewählt werden.
Als Hauptprinzip lag der Verfassung die Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative zugrunde, die wichtigste Institution war jetzt das Parlament.