Eine generelle Unzulässigkeit sei aber nicht allein aus der Tatsache abzuleiten, dass ein Volksbegehren hohe Mehrausgaben für künftige Haushalte vorsehe.
Er erwartet aber, dass die zukünftigen Beiträge nicht nur die erwarteten zukünftigen Ausgaben, sondern auch diese bereits erfolgte anfängliche Mehrausgabe decken werden.
In sechs Bundesländern wird von den Initiatoren eines Bürgerbegehrens die Aufstellung eines qualifizierten Kostendeckungsplans für die im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheids entstehenden Mehrausgaben gefordert.
Auch ein weiteres Senken des Zinses durch die Zentralbank und das Aufkaufen privater Wertpapiere, konnte die privaten Konsumenten nicht zu Mehrausgaben motivieren.
Zwar müsse die Bundesregierung die Sozialabgaben übernehmen, es ergeben sich dadurch jedoch keine Mehrausgaben, weil bereits bisher die Krankheitskosten des Arbeitslosen übernommen wurden.
Den Einnahmen durch Einlagen und Startgeld standen Mehrausgaben in Höhe von 1.280 Talern gegenüber und belasteten den städtischen Haushalt noch lange Zeit.