Schließlich kann auch durch die übliche Nutzung des Vinyl-Asbest-Belages eine Faserfreisetzung stattfinden, wenn hierzu auch relativ extreme Nutzungsbedingungen erforderlich sind.
Daher umfasst diese Liste alle militärischen Einrichtungen mit fliegerischer Nutzung, unabhängig davon, ob sie aus ziviler Sicht als Flughafen oder Flugplatz kategorisiert werden würden.