Die 21 Mitglieder des Samethings werden alle vier Jahre von den finnischen Samen gewählt und treten vier- bis fünfmal pro Jahr zur Plenarversammlung zusammen.
Zwischen den Plenartagungen nahm ein von der Plenarversammlung gewählter Vorstand, der so genannte Exekutivrat, die Aufgaben und Rechte der Gesellschaft wahr.
Die Kompetenzen des Gremiums wurden mit der Bulle von 1265 sogar eingeschränkt, indem ihre Vorschläge von der Zustimmung der Plenarversammlung abhingen.