Die Post muss den Schlüssel im Rahmen ihrer grundsätzlichen Beförderungspflicht an den Dienstleister weiterleiten, dessen Adresse auf dem Schlüsselanhänger angegeben ist.
Des Weiteren waren im Reglement die hohen Strafen aufgelistet, die für Umfahrungen der Posten und Beschädigungen an den Chausseeanlagen angedroht wurden.
Die Post hat einige Zeit damit geworben, dass durch die Datenweitergabe auch Versandhäuser und ähnliche verständigt werden und sich der Kunde damit Arbeit erspart.