Häufig ist die Abwägung der Meinungs- und Pressefreiheit einerseits gegen die Persönlichkeitsrechte betroffener Personen andererseits Gegenstand von Prozessen.
Der kritisierte Bericht selbst sei zwar von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt, nicht aber das Setzen des Links, der lediglich einen „zusätzlichen Service“ darstelle.
In der nun folgenden Militärdiktatur wurde die Pressefreiheit eingeschränkt und Kritik im Lande durch Folter, Entführung und „Verschwindenlassen“ von 30.000 Menschen unterdrückt.
Außerdem werden gewisse Grundrechte eingeschränkt oder vorübergehend außer Kraft gesetzt (z. B. Wirtschaftsfreiheit, Pressefreiheit, Postgeheimnis, Schutz der Wohnung).