So hätten Bezieher von Renten, die über der Höchstpension der Sozialversicherung liegen, einen Beitrag von mindestens 10 % in einen Solidarfonds einzahlen sollen.
Hierbei obliegt die Verantwortung für die Eingliederung in die sozialen Sicherungssysteme (Zahlungen für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) der promovierenden Person.