Als „mit Schwips“ oder ebenfalls als „beschwipst“ werden Speisen bezeichnet, die bzw. deren Zutaten mit alkoholischen Getränken zubereitet oder in alkoholische Getränke getaucht wurden.
Mit einem Schwips wird die beschwingende, nur leicht berauschende und enthemmende Wirkung des Alkohols verbunden und nicht eine die Sinne einschränkende.