Die Beweissicherung ist im Strafprozess sowie im Bußgeldverfahren die Sicherung von Beweismitteln sächlicher und personeller Art im Ermittlungsverfahren.
Die Staatsanwaltschaft ist keine Partei im Strafprozess und arbeitet weder mit dem Gericht zusammen noch gegen den Angeklagten oder seinen Strafverteidiger.
Im Strafprozess ist die Vorführung des Angeklagten anzuordnen oder ein Haftbefehl zu erlassen, wenn das Ausbleiben des Angeklagten nicht genügend entschuldigt ist (Abs.